JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 30.09.2005, Aktenzeichen: 19 W 42/05
| Leitsatz: | Für eine neben einer zulässig eingelegten Berufung erhobene Vollstreckungsgegenklage fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein weitergehender Rechtsschutz als im Berufungsverfahren nicht erlangt werden kann. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 767, |
| Stichworte: | Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsabwehrklage, Rechtsschutzbedürfnis, Berufung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-24 O 159/05 |
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