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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 30.07.2004, Aktenzeichen: 20 W 299/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 299/04

Beschluss vom 30.07.2004


Leitsatz:Eine ärztliche Stellungnahme, die ein mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger ohne zeitnahe persönliche Untersuchung oder Befragung des Betroffenen nur aufgrund eines telefonischen Gespräches mit diesem zur Vereinbarung eines Untersuchungstermins abgibt, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest im Verfahren zur vorläufigen Bestellung eines Betreuers.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 12, FGG § 69 f I 1 Nr. 2,
Stichworte:vorläufiger Betreuer, Attest, Untersuchung,
Verfahrensgang:LG Fulda 3 T 128/04 vom 08.06.2004
AG Bad Hersfeld XVII 106/04

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