Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 30.06.2008, Aktenzeichen: 20 W 222/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 222/06

Beschluss vom 30.06.2008


Leitsatz:Sieht eine Teilungserklärung für eine mit einem Doppelhaus bebauten Grundstück vor, dass bei Anwendung des WEG und Auslegung der Teilungserklärung in jedem Fall zu berücksichtigen ist, dass die Sondereigentümer der beiden Doppelhaushälften so behandelt werden, als ob die Gebäude auf zwei rechtlich selbstständigen Grundstücken ständen, ist der Einbau einer Haustür, die sich zwar im Stil und durch einen Glaseinsatz, nicht aber in Farbe und Größe von der bereits vorhandenen unterscheidet, ohne Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers zulässig.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 1004, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 22 Abs. 1,
Stichworte:Wohnungseigentümer, Wohnungseigentum, Duldungsanspruch, Haustür, Tür, Doppelhaushälfte, bauliche Veränderung,
Verfahrensgang:LG Hanau, 8 T 51/06

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 30.06.2008, Aktenzeichen: 20 W 222/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 30.06.2008, 20 W 222/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum