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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 29.09.2006, Aktenzeichen: 5 UF 171/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 5 UF 171/06

Beschluss vom 29.09.2006


Leitsatz:Auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen ist bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als 890 EUR hat. Die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland lassen es zweifelhaft erscheinen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1603, ZPO § 114,
Stichworte:Unterhaltsverpflichtung, Minderjähriger, Unterhaltsschuldner, Arbeitsmarkt, Vollzeitbeschäftigung, Beschäftigung, Prozesskostenhilfe, PKH,
Verfahrensgang:AG Offenbach am Main 311 F 261/06 UK

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