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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 29.09.2004, Aktenzeichen: 1 W 64/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 W 64/04

Beschluss vom 29.09.2004


Leitsatz:Bestellt ein juristischer Laie eine Sicherungsschuld, und weiß er dabei, dass die Grundschuldbestellung im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung steht, für welche der Darlehensgeber die Bestellung einer Grundschuld verlangt hat, gibt er damit konkludent eine Willenserklärung zum Abschluss eines Sicherungsvertrages zur Verknüpfung der Sicherungsgrundschuld mit dem in Aussicht gestellten Darlehen ab.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1191,
Stichworte:Sicherungsgrundschuld, Sicherungsvereinbarung, Abschluss, konkludent,
Verfahrensgang:LG Wiesbaden 10 O 121/04 vom 04.05.2004

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