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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 29.07.2005, Aktenzeichen: 4 WF 70/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 4 WF 70/05

Beschluss vom 29.07.2005


Leitsatz:Die Doppelehe ist unzulässig und daher aufzuheben. Der Antrag hierzu kann von der Verwaltungsbehörde gestellt werden, wovon nur dann abgesehen werden kann, wenn die Aufhebung eine so schwere Härte für den Ehegatten oder die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder darstellen würde, dass die Aufrechtherhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint.
Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Vorschriften:BGB § 1306, BGB § 1314, BGB § 1316, EGBGB Art. 13,
Stichworte:Doppelehe, Ehe, Eheverbot, Aufhebung, Härte,
Verfahrensgang:AG Groß-Gerau 74 F 554/05

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