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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 29.05.2007, Aktenzeichen: 20 W 493/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 493/06

Beschluss vom 29.05.2007


Leitsatz:In einem Anfechtungsverfahren, betreffend einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, mit dem ein Verwalter bestellt worden ist, erledigt sich die Hauptsache, wenn der Bestellungszeitraum abgelaufen ist. Legt der Anfechtende ein unbeschränktes Rechtsmittel ein, obwohl die Erledigung zwischen den Instanzen eingetreten ist, ist dieses Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.

Die Hauptsacheerledigung ist in jeder Verfahrenslage, auch im Rechtsbeschwerdeverfahren, von Amts wegen zu überprüfen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 26, WEG § 43, WEG § 45,
Stichworte:Wohnungseigentümer, WEG, Anfechtungsverfahren, Hauptsacheerledigung, Rechtsmittel, Unzulässigkeit, Verwalterbestellung, Verwalter,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 247/05

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