Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 29.01.2002, Aktenzeichen: 1 WF 228/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 WF 228/01

Beschluss vom 29.01.2002


Leitsatz:Der Unterhaltsverpflichtete muß Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen, die auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen sind. Eine gewisse Orientierungsphase ist einem jungen Menschen zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden richtet. Verletzt das Kind allerdings nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH FamRZ 1998, 671).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1610 Abs. 2,
Stichworte:Ausbildungs-Unterhalt, Zielstrebigkeit, Orientierungsphase,
Verfahrensgang:AG Frankfurt am Main 35 F 132/01-51

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 29.01.2002, Aktenzeichen: 1 WF 228/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 29.01.2002, 1 WF 228/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum