JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.11.2005, Aktenzeichen: 20 W 138/03
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann im Wohnungseigentumsverfahren Hauptsacheerledigung eintritt und welche Folgen dies für das Rechtsmittelverfahren hat 2. Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch im Wohnungseigentumsverfahren nicht vorgesehen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 43, WEG § 45, |
| Stichworte: | Erledigung, Hauptsache, Hauptsacheerledigung, Rechtsmittelverfahren, Fortsetzungsfeststellung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-9 T 620/00 |
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