JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.10.2004, Aktenzeichen: 6 UF 45/04
| Leitsatz: | 1. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ein Ehegatte während der Ehezeit für den anderen eingezahlt hat, sind mit Hilfe des Vermögens der Ehegatten erworben, so dass die hierauf beruhenden Anwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind. 2. Bei einer Anwartschaft auf Alterskapital, verbunden mit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, ist letztere in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1587 I 2, BGB § 1587a II 3, |
| Stichworte: | Versorgungsausgleich, Beiträge, Alterskapital, EU-Rente, |
| Verfahrensgang: | AG Bensheim 7 F 493/00 |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 28.10.2004, Aktenzeichen: 6 UF 45/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.