JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.08.2002, Aktenzeichen: 2 WF 245/02
| Leitsatz: | Ein Unterhaltstitel gegen den Erblasser kann auf den Erben umgeschrieben werden. § 1586 b verändert den Inhalt des Anspruchs gegen den Erblasser nicht; an Stelle des Einwands der Leistungsfähigkei, der nach dem Tod des Verpflichteten keinen Sinn mehr hat, tritt nur der Einwand der Haftungsbeschränkung auf den Pflichtteil. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1586b, |
| Stichworte: | Titelumschreibung auf den Erben, nachehelicher Unterhalt, |
| Verfahrensgang: | AG Kassel 512 F 3167/00 vom 04.07.2002 |
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