Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 28.04.2005, Aktenzeichen: 1 U 104/96 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 U 104/96

Beschluss vom 28.04.2005


Leitsatz:Ein zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Sachverständiger, der die Unverwertbarkeit seines Gutachtens dadurch verschuldet, dass er einen offenkundig gebotenen Hinweis auf die bisherige, rege Geschäftsverbindung mit einer Prozesspartei anlässlich der Übernahme des gerichtlichen Gutachtenauftrags unterlässt, ist nicht zu entschädigen. In derartigen Fällen eines Übernahmeverschuldens genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um den Entschädigungsanspruch auszuschließen (Anschluss an OLG Koblenz MDR 2002, 1152).
Rechtsgebiete:ZPO, ZSEG
Vorschriften:ZPO § 406 I, ZSEG § 16 I,
Stichworte:Sachverständigenentschädigung, Sachverständiger, Gutachten, Befangenheit,
Verfahrensgang:LG Limburg 4 O 217/93

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 28.04.2005, Aktenzeichen: 1 U 104/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 28.04.2005, 1 U 104/96" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum