JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.04.2003, Aktenzeichen: 20 W 422/02
| Leitsatz: | Ist die Feststellung über die Berufsmäßigkeit bei der Bestellung eines Berufsbetreuers versehentlich unterblieben, so ist diese Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag des Betreuers nachzuholen. Erst danach kann über den Vergütungsantrag oder ein Rechtsmittel im Vergütungsfestsetzungsverfahren entschieden werden. In diesen Fällen beginnt die Ausschlussfrist des § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB erst mit der Wirksamkeit der nachgeholten Feststellung über die Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung zu laufen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1908 i I, BGB § 1836 I, BGB § 1836 II, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt 2/28 T 146/02 vom 04.10.2002 AG Bad Homburg v. d. Höhe 42 XVII K 29/99 |
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