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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 20 W 469/07 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 469/07

Beschluss vom 28.02.2008


Leitsatz:1. Der Geschäftswert für das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Eigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts ist mit 15 % des Verkehrswertes angemessen bewertet.

2. Bei einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts ist der Wert des Gebots, das den Zuschlag erhält, als Beziehungswert maßgeblich.
Rechtsgebiete:ErbbauRVO, GKG, KostO
Vorschriften:ErbbauRVO § 7 Abs. 3, GKG § 54, KostO § 30 Abs. 1, KostO § 121,
Stichworte:Ersetzung, Zustimmung, Verfahren, Veräußerung, Geschäftswert,
Verfahrensgang:LG Darmstadt, 6 T 31/07

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