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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 28.02.2006, Aktenzeichen: 11 Verg 15/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 Verg 15/05

Beschluss vom 28.02.2006


Leitsatz:1. Zur Frage, wann das Angebot eines Bieters unter dem Gesichtspunkt der Mischkalkulation oder der fehlenden Preisangabe zu beanstanden ist

2. Eine Änderung oder Erweiterung von Zuschlagskriterien ist jedenfalls nicht mehr zulässig, wenn bereits Angebote abgegeben und gewertet wurden, aber das Vergabeverfahren - wegen sonstiger Verfahrensverstöße - ab der zweiten Stufe wiederholt werden muss.

3. Zur Frage, wann eine vollständige Wiederholung der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens erforderlich ist.
Rechtsgebiete:GWB, VOF
Vorschriften:GWB § 98, GWB § 107 II, VOF § 8, VOF § 16 III,
Stichworte:Vergabeverfahren, Angebot, Mischkalkulation, Einheitspreis, Preisangabe, Zuschlagskriterien, Verhandlungsverfahren, Wiederholung,
Verfahrensgang:VK des Landes Hessen 69 d VK - 67/2005

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