JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.02.2002, Aktenzeichen: 20 W 531/01
| Leitsatz: | Auch nach der Neuregelung der namensrechtlichen Gestaltungsfreiheit der Firma durch das Handelsrechtsreformgesetz ist eine aus der sechsmaligen Aneinanderreihung des Großbuchstaben A gebildete Firma zu Individualisierung eines Unternehmens nicht geeignet und wegen des verfolgten Zwecks der Erstnennung in sämtlichen Verzeichnissen rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig (§§ 17, 18 HGB). |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Vorschriften: | HGB § 17, HGB § 18, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt/M. 3/7 T 53/01 AG Königstein 8 HRB 2455 |
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