JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.02.2001, Aktenzeichen: 1 WF 249/00
| Leitsatz: | Eine Anordnung der Kostenerstattung kommt nur bei einer das Verfahren abschließenden Verfügung, bei Erledigung der Hauptsache, Antragsrücknahme oder Vergleichsschluß in Betracht (vgl. Keidel/Zimmermann, FGG, 14. Aufl. 1999, § 13a Rdnr.3). Vorher ist eine für die Frage der Kostentragung erforderliche abschließende Beurteilung nicht möglich. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 13a, |
| Stichworte: | Kostenentscheidung, Zeitpunkt, |
| Verfahrensgang: | AG Groß-Gerau 71 F 413/00 |
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