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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 28.01.2008, Aktenzeichen: 20 W 496/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 496/06

Beschluss vom 28.01.2008


Leitsatz:1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren.

2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung.
Rechtsgebiete:GBO
Vorschriften:GBO § 13, GBO § 17, GBO § 19,
Stichworte:Antragsrücknahme, Bewilligung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 2-9 T 493/06

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