JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 28.01.2008, Aktenzeichen: 20 W 496/06
| Leitsatz: | 1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren. 2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung. |
| Rechtsgebiete: | GBO |
| Vorschriften: | GBO § 13, GBO § 17, GBO § 19, |
| Stichworte: | Antragsrücknahme, Bewilligung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main, 2-9 T 493/06 |
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