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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 28.01.2003, Aktenzeichen: 20 W 167/02 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 167/02

Beschluss vom 28.01.2003


Leitsatz:Die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen Scheinverwalter führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies gilt sowohl für den Einberufungsmangel infolge Beendigung des Verwalteramtes als auch bei noch fehlender Bestellung eines als Verwalter in Aussicht Genommenen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 4 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 1, WEG § 24 Abs. 2,
Stichworte:Wohnungseigentümerversammlung, Einberufungsmangel, Anfechtbarkeit, Scheinverwalter,
Verfahrensgang:LG Wiesbaden 4 T 822/01 vom 13.02.2002
AG Bad Schwalbach 2 UR II 3/01

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