JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 27.09.2004, Aktenzeichen: 20 W 513/01
| Leitsatz: | 1. Ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat vorhanden, so kann ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt werden. Ohne gerichtliche Entscheidung ist er zur Einladung grundsätzlich nicht berechtigt, wenn nicht eine anderweitige Vereinbarung, etwa in der Gemeinschaftsordnung, vorliegt. 2. Eine erfolgreiche Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses wegen Einberufungsmängeln scheidet aus, wenn feststeht, dass die Beschlussfassung nicht auf den Einberufungsmängeln beruht. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 24, |
| Stichworte: | Eigentümerversammlung, Einladung, Kausalität, |
| Verfahrensgang: | LG Kassel 3 T 597/01 vom 06.11.2001 AG Kassel 803 II 41/2001 WEG |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 27.09.2004, Aktenzeichen: 20 W 513/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.