JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 27.08.2002, Aktenzeichen: 1 WF 131/02
| Leitsatz: | 1) Eine erfolgreiche Beschwerde setzt die Beschwerdefrist für die Ausgangsentscheidung nicht erneut in Lauf. 2) Wird ein RA in seinem vermuteten Einverständnis nach § 121 Abs. 3 ZPO zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet, muß er (oder die Partei) innerhalb der Beschwerdefrist geltend machen, daß diese Vermutung nicht zutrifft. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 121 Abs. 3, |
| Stichworte: | PKH, Beiordnung, ortsansässiger Rechtsanwalt, |
| Verfahrensgang: | AG Bad Schwalbach 11 F 167/02 vom 18.04.2002 |
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