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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 27.07.2005, Aktenzeichen: 20 W 280/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 280/05

Beschluss vom 27.07.2005


Leitsatz:Die Ablehnung der Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH durch das Registergericht ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine zur Übernahme des Amtes geeignete und bereite Person weder vom Antragsteller vorgeschlagen noch durch die Tatsacheninstanzen auch unter Beteiligung der Organe des Handelsstandes gefunden werden kann.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 29, FGG § 12, FGG § 126,
Stichworte:Notgeschäftsführer, GmbH, Registergericht, Bestellung, Ermittlung, Vorschlag,
Verfahrensgang:LG Gießen 6 T 27/04

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