JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 3 Ws 1036/04
| Leitsatz: | Ist der Verurteilte wegen mehrerer Taten, die er vor der - für erledigt erklärten - Unterbringung nach § 63 StGB begangen hat, die aber nur teilweise Katalogstaten i. S. des § 66 III StGB darstellen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe, nicht aber zu einer Unterbringung nach § 63 StGB verurteilt worden, so sind die formellen Voraussetzungen des § 66 III 1 2. Alt StGB nur erfüllt, wenn die fiktiv allein unter Zugrundelegung der Strafen für die Katalogstaten zu bildende Gesamtstrafe mindestens drei Jahre beträgt. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 63, StGB § 66 b III, StGB § 67 d VI, |
| Stichworte: | Unterbringung, Sicherungsverwahrung, Erledigung, Maßregel, |
| Verfahrensgang: | LG Gießen 1 StVK 643/04 vom 13.08.2004 |
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