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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 3 Ws 513/06 (StVollz) 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 513/06 (StVollz)

Beschluss vom 26.07.2006


Leitsatz:1. Führt die Justizvollzugsanstalt im Anschluss an den Besuch eine gründliche körperliche Durchsuchung des Gefangenen durch, bei der sich der Gefangene vollständig entkleiden muss, erscheint die zusätzliche Anordnung der Durchführung des Besuchs an einem sog. Trennscheibentisch nicht erforderlich und auch unverhältnismäßig im engeren Sinne.

2. Zur Frage, wann die kumulative Anordnung von "Trennscheibentischbesuch" und körperlicher Durchsuchung zulässig sein kann.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 27,
Stichworte:Gefangener, Besuchsüberwachung, Überwachung, Besuch, Trennscheibentisch, Durchsuchung,
Verfahrensgang:LG Kassel 3 StVK 1/06
LG Kassel 3 StVK 13/06
LG Kassel 3 StVK 22/06
LG Kassel 3 StVK 38/06

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