( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 26.06.2003, Aktenzeichen: 20 W 92/03 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 92/03

Beschluss vom 26.06.2003


Leitsatz:Die Fixierung eines geistig schwer behinderten Betreuten während der regelmäßigen Fahrten von der Wohnstätte zu einer Tagesförderstätte in einem Kleinbus mit einem von ihm selbst nicht zu öffnenden Bauchgurt zusätzlich zum Sicherheitsgurt kann vormundschaftsgerichtlich nicht genehmigt werden, wenn der Transport in die Tagesförderstätte zu einer Verschlechterung des Gesamtzustandes des Betroffenen führt und deshalb seinem Wohl nicht dienen kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1906 I Nr. 1, BGB § 1906 IV,
Verfahrensgang:Landgericht Gießen 7 T 631/02 vom 28.01.2003
Amtsgericht Gießen 23 XVII 644/95 Sch

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 26.06.2003, Aktenzeichen: 20 W 92/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-26-06-2003-az-20-w-9203

"OLG-FRANKFURT - 26.06.2003, 20 W 92/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN