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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 1 WF 251/00 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 WF 251/00

Beschluss vom 26.04.2001


Leitsatz:Grundsätzlich muß der Unterhaltsschuldner auf Aufforderung beim Jugendamt einen Unterhaltstitel erstellen lassen. Inwieweit die Pflicht, die Kosten des Verfahrens trotz Anerkenntnis zu tragen, anders beurteilt werden könnte, wenn der Antragsgegner für die Titulierung einen Urlaubstag hätte aufwenden müssen, kann dahinstehen (in einem solchen Fall will OLG München keinen Anlaß zur Klageerhebung sehen: FamRZ 1988, S. 1292). Er hat nicht vorgetragen, daß er diesen besonderen Umstand dem Jugendamt gegenüber vorgebracht hat, nachdem er zur Titulierung aufgefordert worden war.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 93,
Stichworte:Kindesunterhalt, Titulierung, Anerkenntis, Kosten, Titulierung,
Verfahrensgang:AG Bad Schwalbach 12 F 896/99

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