JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 1 WF 215/00
| Leitsatz: | Die Beiordnung begründet allein keinen Vergütungsanspruch; erforderlich ist zusätzlich die Mandatierung durch die Partei. Diese kann stillschweigend erfolgen, was aber nicht anzunehmen ist, wenn sie auf dahingehende Anfrage ausdrücklich abgelehnt wurde. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAGO |
| Vorschriften: | ZPO § 121, BRAGO § 121, BRAGO § 128, |
| Stichworte: | PKH, Beiordnung, Mandatierung, Vergütung, |
| Verfahrensgang: | AG Groß-Gerau 63 C 811/96 |
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