Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 26.03.2001, Aktenzeichen: 3 WF 38/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 WF 38/01

Beschluss vom 26.03.2001


Leitsatz:Wird der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mit dem Antrag auf Leistung des Regelunterhalts verbunden, so bemißt sich der Streitwert des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 und 3 GKG, mit der Folge, daß nur ein Anspruch und zwar der mit dem höheren Wert, maßgeblich ist. Im vorliegenden Fall ist dies der festgesetzte Wert, der sich aus der Unterhaltsforderung errechnet.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 12 Abs. 2, GKG § 12 Abs. 3, GKG § 21 Abs. 1,
Stichworte:PKH, Abrechnung der Anwaltskosten, Staatskasse, Feststellung der Vaterschaft, Antrag auf Leistung des Regelunterhalts, Streitwert,
Verfahrensgang:AG Frankfurt am Main 35 F 3342/98-54

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 26.03.2001, Aktenzeichen: 3 WF 38/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 26.03.2001, 3 WF 38/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum