JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 26.02.2008, Aktenzeichen: 6 W 17/08
| Leitsatz: | 1. Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine sog. AdWord-Werbung in einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar, wenn bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird. 2. Unter den Ziffer 1. genannten Voraussetzungen wird der Inhaber der fremden Marke auch nicht gezielt behindert (§ 4 Nr. 10 UWG). |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Vorschriften: | MarkenG § 14, UWG § 4 Nr. 10, |
| Stichworte: | AdWord, Keyword, Internet, Google, Suchmaschine, Marke, Kennzeichen, Markenbenutzung, Behinderung, Metatag, Lotsenfunktion, Werbeanzeige, Anzeige, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main, 3-11 O 16/08 |
| Rechtskraft: | ja |
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