JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 26.02.2003, Aktenzeichen: 4 W 52/02
| Leitsatz: | 1. Eine Verpflichtung der Parteien, Nachforschungen hinsichtlich der Unabhängigkeit des Sachverständigen anzustellen, bei deren Versäumung das Ablehnungsrecht verloren geht, besteht nicht. Die Parteien dürfen sich darauf verlassen, dass das Gericht in pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens einen neutralen Gutachter bestellt. 2. Länger andauernde geschäftliche Beziehungen zwischen einem Sachverständigen und einer Partei in Verbindung mit der Drittmittelfinanzierung eines Forschungsprojekts des Sachverständigen durch diese Partei können aus Sicht der Gegenpartei eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 406 II 2, ZPO § 406 I 1, ZPO § 42 II, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt/Main 2-23 O 328/90 vom 06.08.2002 |
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