( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 26.01.2005, Aktenzeichen: 20 W 498/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 498/04

Beschluss vom 26.01.2005


Leitsatz:1. Die Zwischenverfügung ist vom Rechtspfleger zu unterschreiben. Dies gilt auch bei maschineller Erstellung für das in den Grundakten verbleibende Exemplar. Durch die Unterzeichnung eine Nichtabhilfeverfügung wird dieser Mangel geheilt.

2. Auf Grund der zur Wirksamkeit einer Zwischenverfügung erforderlichen Fristsetzung zur Behebung des Eintragungshindernisses ist die Zwischenverfügung dem Adressaten förmlich zuzustellen. Als Zugangsbestätigung kann die Rechtsmitteleinlegung durch den Adressaten ausgelegt werden.

3. Eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Grundpfandrechtsbestellung ist nicht eintragungsfähig, wenn sie zur Absicherung des künftigen bedingten Anspruchs des Gläubigers auf Eintragung von Grundpfandrechte in von ihm zu bestimmender Höhe bewilligt wird, ohne dass die Art des Grundpfandrechts (Grundschuld / Hypothek) festgelegt, noch der Kapitalbetrag und die Zinsen und Nebenleistungen im Sinn einer Höchstbelastung bestimmbar sind.
Rechtsgebiete:GBO, BGB
Vorschriften:GBO § 13, GBO § 18 I, GBO § 19, GBO § 71 I, BGB § 315, BGB § 883 I, BGB § 885, BGB § 1115 I, BGB § 1192,
Stichworte:Zwischenverfügung, Bekanntmachung, Unterschrift, Vormerkung, Grundpfandrecht, Eintragungsfähigkeit,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-13 T 163/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 26.01.2005, Aktenzeichen: 20 W 498/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-26-01-2005-az-20-w-49804

"OLG-FRANKFURT - 26.01.2005, 20 W 498/04" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN