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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 25.10.2005, Aktenzeichen: 15 W 72/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 15 W 72/05

Beschluss vom 25.10.2005


Leitsatz:1. Die Bewilligung der PKH hängt davon ab, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu ist es erforderlich, dass das Gericht den Rechtsstandpunkt der Antragsteller für zutreffend oder zumindest vertretbar hält. Dabei dürfen die Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten nicht überspannt werden. Der sozialhilferechtliche Charakter der PKH gebietet es, der bedüftigen Partei den Zugang zum Hauptsacheprozess nicht schwerer zu machen als er für eine vermögende Partei ist.

2. Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt.

3. Zur Frage, wann ein ggf. zum Schadensersatz verpflichtender Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde durch eine Äußerung in einem in einer Tageszeitung veröffentlichten Leserbrief vorliegt, der nicht mehr durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist.
Rechtsgebiete:EMRK, ZPO
Vorschriften:EMRK Art. 3, ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, PKH, Erfolgsaussicht, Leserbrief, Zeitung, Meinungsäußerungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht,
Verfahrensgang:LG Marburg 2 O 151/05

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