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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 25.06.2004, Aktenzeichen: WpÜG 8/03 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: WpÜG 8/03

Beschluss vom 25.06.2004


Leitsatz:Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben.
Rechtsgebiete:WpÜG
Vorschriften:WpÜG § 29, WpÜG § 30, WpÜG § 35,

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