JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 25.06.2004, Aktenzeichen: WpÜG 6/03
| Leitsatz: | Der gemeinsame Wille von Aktionären, ein Unternehmen in Fortführung eines bereits vorhandenen Konzepts zu sanieren, kann nicht ohne weiteres als "acting in concert" im Sinne von § 30 II WpÜG angesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktionäre personelle Alternativen für einen Wechsel des Alleinvorstands anstreben. |
| Rechtsgebiete: | WpÜG |
| Vorschriften: | WpÜG § 29, WpÜG § 30, WpÜG § 35, |
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