JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 20 W 461/04
| Leitsatz: | 1. Bei der Anfechtung eines Genehmigungsbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bzgl. der Gesamt- und der Einzelabrechnung eines Wirtschaftsjahres ohne Beschränkung auf Einzelpositionen ist regelmäßig ein Geschäftswert von 20-25 % des Gesamtvolumens der Abrechnung anzusetzen. 2. Über die Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung, die das Landgericht für das Verfahren der Erstbeschwerde trifft, entscheidet der Senat auch dann in voller Besetzung, wenn es sich um eine Einzelrichterentscheidung des Landgerichts handelt. |
| Rechtsgebiete: | FGG, GVG, KostO, WEG |
| Vorschriften: | FGG 30 § I 1, GVG § 122, KostO § 14 VII, KostO § 31 III, KostO § 31 IV 6, WEG § 28 III, WEG § 48 III, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, Geschäftswert, Anfechtung, Genehmigungsbeschluss, Jahresabrechnung, Einzelrichter, |
| Verfahrensgang: | LG Hanau 8 T 73/03 |
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