JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 25.05.2005, Aktenzeichen: 20 W 189/03
| Leitsatz: | 1. Beschließt die Gesellschafterversammlung einer GmbH die Euro-Umstellung des Stammkapitals, verbunden mit einer Kapitalerhöhung zur Glättung, liegt ein Beschluss ohne bestimmten Geldwert und ein gegenstandsverschiedener Beschluss mit bestimmtem Geldwert vor. 2. Bei gleichzeitiger Beurkundung bzw. Anmeldung weiterer Satzungsänderungen, wie z. B. der Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile als weiterer Beschluss mit einem Gegenstand ohne bestimmten Geldwert, ist die Euro-Umstellung beim Geschäftswert nicht zusätzlich zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 26, KostO § 27, KostO § 44, KostO § 47, KostO § 156, |
| Stichworte: | Geschäftswert, Stammkapital, Kapitalerhöhung, GmbH, Euro-Umstellung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-17 T 27/02 |
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