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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 25.02.2008, Aktenzeichen: 20 W 40/08 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 40/08

Beschluss vom 25.02.2008


Leitsatz:Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde nicht gegeben. Die sofortige weitere Beschwerde gegen eine vom Landgericht erstmals getroffene isolierte Kostenentscheidung ist ausgeschlossen, wenn sie auch gegen die Hauptsache (mangels Überschreiten des erforderlichen Beschwerdewertes) nicht gegeben wäre.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 20 a Abs. 2, FGG § 27 Abs. 2, WEG § 45 Abs. 1,
Stichworte:Wohnungseigentümer, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit, Beschwerde,
Verfahrensgang:LG Wiesbaden, 4 T 163/06

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