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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 24.09.2007, Aktenzeichen: 20 W 359/07 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 359/07

Beschluss vom 24.09.2007


Leitsatz:Bei der Verpflichtung eines (abberufenen) Verwalters, sämtliche die verwaltete Liegenschaft betreffenden Unterlagen herauszugeben, richtet sich die Beschwer des Verwalters nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45 Abs. 1,
Stichworte:WEG, Wohnungseigentümer, Beschwer, Verpflichtung, Verwalter, Herausgabe,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 533/06

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