JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 24.04.2003, Aktenzeichen: 3 Ws 410/03
| Leitsatz: | Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit des erstatteten Prognosegutachtens und werden deshalb ein Zusatzgutachten eines weiteren Sachverständigen und sodann ein dessen Erkenntnisse einbeziehendes abschließendes Gutachten des mit der Prognoseerteilung beauftragten Gutachters eingeholt, so ist eine erneute mündliche Anhörung de(s)(r) Sachverständigen gem. § 454 I 3 StPO geboten, sofern die Beteiligten auf sie nicht gem. § 454 II 7 StPO verzichtet haben. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 454 II 3, StPO § 454 II 7, |
| Verfahrensgang: | LG Giessen 1 StVK716/02 vom 24.03.2003 |
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