JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 24.02.2004, Aktenzeichen: 20 W 40/04
| Leitsatz: | Auch in Wohnungseigentumssachen ist eine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur in entsprechender Anwendung von §§ 580, 581 ZPO möglich. Sie setzt grundsätzlich die rechtskräftige Verurteilung wegen der behaupteten Straftat sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser und der Vorentscheidung voraus. |
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO |
| Vorschriften: | WEG § 45 I, ZPO § 580, ZPO § 581, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 19 T 519/2003 vom 19.01.2004 AG Offenbach am Main 41 II 29/2002 |
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