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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 23.11.2004, Aktenzeichen: 20 W 91/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 91/04

Beschluss vom 23.11.2004


Leitsatz:1. Die Frage, ob ein Erbe im Sinne des § 1960 BGB unbekannt ist, ist vom Standpunkt des Nachlassgerichts bei der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen zu prüfen. Ermittlungen sind nur soweit zu erstrecken, dass sich beurteilen lässt, ob der Erbe derzeit unbekannt ist.

2. Bei der Frage, ob der Erbe bekannt ist, ist nicht letzte Gewissheit erforderlich, sondern es genügt schon eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1960,
Stichworte:Nachlasspfleger, Nachlasspflegschaft, Aufhebung, Erbe,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2/9 T 628/03 vom 06.02.2004
AG Frankfurt am Main 51 VI H 335/02

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