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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 23.11.2001, Aktenzeichen: 3 Ws 662/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 662/01

Beschluss vom 23.11.2001


Leitsatz:Ist vor der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bereits der Erlaß eines Strafbefehls rechtskräftig abgelehnt worden, weil der Beschuldigte der ihm zu Last gelegten Tat nicht hinreichend verdächtigt sei, müssen im Antrag auf gerichtliche Entscheidung die tragenden Gründe der Ablehnungsentscheidung mitgeteilt werden (§§ 172, 211, 408 II StPO).
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 408 II 2, StPO § 211, StGB § 142,

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