JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 23.11.2001, Aktenzeichen: 3 Ws 662/01
| Leitsatz: | Ist vor der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bereits der Erlaß eines Strafbefehls rechtskräftig abgelehnt worden, weil der Beschuldigte der ihm zu Last gelegten Tat nicht hinreichend verdächtigt sei, müssen im Antrag auf gerichtliche Entscheidung die tragenden Gründe der Ablehnungsentscheidung mitgeteilt werden (§§ 172, 211, 408 II StPO). |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 408 II 2, StPO § 211, StGB § 142, |
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