JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 23.02.2004, Aktenzeichen: 20 W 49/04
| Leitsatz: | Der Aufwendungsersatzanspruch des für einen minderjährigen Ausländer zum Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis der ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Betreuung bestellten Rechtsanwalts unterliegt auch für die nach der BRAGO abrechnungsfähigen berufsspezifischen Dienste der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB. Die Frist beginnt mit der Entscheidung des Anspruchs durch die Vornahme der gebührenpflichtigen Tätigkeit; auf die Fälligkeit nach § 16 BRAGO kommt es nicht an. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAGO |
| Vorschriften: | BGB § 1835 I 3, BGB § 1835 III, BRAGO § 1 II, BRAGO § 16, |
| Verfahrensgang: | LG Hanau 3 T 310/03 vom 12.01.2004 AG Hanau 20 VIII 40/02 |
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