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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 22.12.2004, Aktenzeichen: 9 W 30/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 W 30/04

Beschluss vom 22.12.2004


Leitsatz:1. Mit dem Tod des Erblassers entfällt das (isolierte) Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts.

2. Da der Erfolg einer von der Antragstellerin erhobenen Auskunftsklage über den Bestand des Nachlasses gemäß § 2314 BGB oder einer Leistungsklage auf Auszahlung des Pflichtteils von der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung abhängen, besteht keine Notwendigkeit, den Bestand der Pflichtteilsentziehung durch eine Feststellungsklage isoliert vorab zu klären.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 2333, ZPO § 256,
Stichworte:Pflichtteilsentziehung, Feststellungsklage,
Verfahrensgang:LG Limburg 4 O 181/04 vom 22.06.2004

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