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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 22.11.2002, Aktenzeichen: 3 Ss 356/02 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ss 356/02

Beschluss vom 22.11.2002


Leitsatz:Auf dem Verstoß gegen § 60 Nr. StPO kann das angefochtene Urteil auch beruhen, wenn das Gericht dem fehlerhaft vereidigten Zeugen nicht geglaubt hat. Da eine Rekonstruktion dieser Prozesslage nur selten möglich ist, muss das Revisionsgericht in der Regel davon ausgehen, dass der Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO die Verteidigung von Anträgen abgehalten hat, die das Urteil noch zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 60 Nr. 2, StPO § 337, StPO § 344 Abs. 2, StPO § 349 Abs. 4, StGB § 23, StGB § 258 Abs. 1, StGB § 258 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG Wiesbaden 2261 Js 15261701 vom 13.08.2002

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