JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 22.11.2001, Aktenzeichen: 5 WF 197/01
| Leitsatz: | Bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auf den Zeitpunkt der Änderung und nicht auf den Zeitpunkt einer Antragstellung abzustellen. Eines Antrages der Partei bedarf es nicht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 120 Abs. 4, |
| Stichworte: | PKH, Änderung, Verhältniss, wirtschaftliche, Beurteilungszeitpunkte, |
| Verfahrensgang: | AG Offenbach am Main 314 F 652/00 |
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