JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 22.05.2006, Aktenzeichen: 20 W 542/05
| Leitsatz: | Ein Verein, der als Treuhänder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung erwerben und unterhalten sowie für einen Hausmeister zur Verfügung stellen oder - falls sie hierfür nicht benötigt wird - an Dritte vermieten soll, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 21, BGB § 22, |
| Stichworte: | Verein, Wohnung, Hausmeister, Geschäftsbetrieb, Treuhänder, Wohnungseigentümergemeinschaft, WEG, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 5 T 653/05 |
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