JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 22.02.2005, Aktenzeichen: 20 W 131/02
| Leitsatz: | 1. Die Wohnungseigentümer können bei Verschulden einem einzelnen Eigentümer für Schäden haften, die auf pflichtwidrig unterlassener Sanierung von Gemeinschaftseigentum beruhen. 2. Wegen der zeitweisen Beeinträchtigung des Gebrauchs eines zu einer Eigentumswohnung gehörenden verglasten Balkons besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 249, WEG § 21 IV, WEG § 21 V Nr. 5, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, Instandhaltungspflicht, Schadenersatz, Balkon, Nutzungsausfall, |
| Verfahrensgang: | LG Wiesbaden 4 T 777/01 |
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