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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 22.02.2001, Aktenzeichen: 1 WF 9/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 1 WF 9/01

Beschluss vom 22.02.2001


Leitsatz:Die Partei hat die für die Prozeßkostenhilfebewilligung erforderlichen Unterlagen vor Abschluß der Instanz einzureichen. Fehlen Belege, so obliegt es jedoch dem Gericht auf einen ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfeantrag hinzuwirken.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 117,
Stichworte:PKH, Belege, Hinweispflicht,
Verfahrensgang:AG Dillenburg 2 F 466/00

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