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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 22.01.2009, Aktenzeichen: 9 U 97/08 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 U 97/08

Beschluss vom 22.01.2009


Leitsatz:Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, wenn das allein Frist wahrende Voraus-Fax des Schriftsatzes von dem Prozessbevollmächtigten nicht unterzeichnet war und innerhalb der Frist auch keine Anlagen mitgefaxt wurden, die einen "Beglaubigt-Vermerk" tragen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 85, ZPO § 233, ZPO § 520,
Stichworte:Wiedereinsetzung, Berufung, Berufungsbegründung, Fax, Unterschrift, Unterzeichnung, Beglaubigung, Vermerk, Beglaubigungsvermerk,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 2-27 O 43/08

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